Die rechtliche Bewältigung von Erscheinungsformen organisierter Kriminalität
Jörg Kinzig
Berlin: Duncker & Humblot, 2004
849 S.

Gegenstand, Methodik, Datengrundlage:
Eine rechtstheoretische und empirische Untersuchung des straf- und strafverfahrensrechtlichen Instrumentariums zur Bekämpfung organisierter Kriminalität sowie dessen praktischer Anwendung. Datengrundlage sind die Verfahrensakten und Erhebungsraster von 52 Ermittlungskomplexen, die zwischen 1992 und 1997 erstmalig von der baden-württembergischen Polizei als Fälle organisierter Kriminalität an das Bundeskriminalamt gemeldet worden sind, ergänzt um Interviews mit 10 inhaftierten bzw. im Zeugenschutz befindlichen Straftätern.

Zum Inhalt:
Die seit Mitte der 1970er Jahre vor allem in Polizeikreisen geführte Diskussion um 'organisierte Kriminalität' mündete in einem Begriffsverständnis, das es aufgrund seiner Weite erlaubte, "verschiedenste Fallkonstellationen unter das Dach der organisierten Kriminalität zu subsumieren" und "die organisierte Kriminalität in Deutschland als Problem (zu) konstituieren" (S. 60). Allerdings bleibt der Begriff in seiner konkreten Anwendung selbst auf Seiten der Strafverfolgungsbehörden weiter unklar, wie etwa eine vergleichende Betrachtung der OK-Lagebilder der einzelnen Bundesländer zeigt (S. 292).
Mit der Thematisierung organisierter Kriminalität war anfangs vorrangig eine neue strategische Vorgehensweise bei der Ermittlungstätigkeit eingefordert worden, die ihre Auswirkung zunächst im Polizeirecht, später im Strafrecht und insbesondere im Strafverfahrensrecht zeitigte. Im materiellen Strafrecht stechen die zahlreichen Strafschärfungen für eine bandenmäßige und gewerbsmäßige Begehungsweise hervor. In der StPO hat die Diskussion ihren Niederschlag vor allem in der Normierung besonderer Ermittlungsmaßnahmen wie dem Einsatz Verdeckter Ermittler gefunden. Ermittlungsverfahren im Bereich organisierter Kriminalität folgen überwiegend nicht dem klassischen Muster der Aufklärung einer bestimmten durch Anzeige den Strafverfolgungsbehörden zur Kenntnis gebrachten Straftat. Vielmehr wird versucht, in Bereiche einzuwirken, in denen fortlaufend Straftaten begangen werden. Ermittlungsmaßnahmen werden dabei weniger zur Aufklärung begangener Taten, sondern vielmehr zur Überwachung künftiger Straftaten eingesetzt. Dies kann im Fall verdeckter Ermittler und Vertrauenspersonen soweit gehen, dass die Ermittlungen darauf angelegt sind, "insbesondere durch das Aufkaufen illegaler Güter Kriminalität erst zu erzeugen" (S. 489). Bei mindestens 31 von 205 verurteilten Hauptbeschuldigten "kann davon gesprochen werden, dass staatliche Behörden oder mit dem Staat zusammenarbeitende Personen für die Entstehung oder Begehung der Straftaten (mit-)ursächlich waren" (S. 648). Demgegenüber gelang es verdeckten Ermittlern in keinem Fall, wie vom Gesetzgeber eigentlich vorgesehen, in die Struktur einer kriminellen Organisation einzudringen (S. 511).
Während der gesamten Ermittlungsdauer kommt der Polizei eine vom Gesetz nicht immer intendierte Schlüsselstellung zu. OK-Verfahren sind überwiegend auf ein aktives Handeln der Polizei zurückzuführen, wobei die "Entscheidung, welche Kriminalitätsbereiche aktiv planend ins Visier genommen werden, (...) allein der Polizei vorbehalten zu sein" scheint (S. 441) und die Staatsanwaltschaft häufig erst nach einer längeren Phase der verdeckten Informationssammlung eingeschaltet wird. Zu einer in den Verfahrensakten dokumentierten Mitwirkung der Staatsanwaltschaft kommt es regelmäßig erst dann, wenn diese für bestimmte Ermittlungsmaßnahmen rechtlich erforderlich ist (S. 430). Auch die Entscheidung, ob und welche Ermittlungsmaßnahmen zum Einsatz gelangen, scheint trotz Richtervorbehalt und Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft de facto bei der Polizei zu liegen, die typischerweise die entsprechenden Beschlüsse anregt und vorformuliert. In den untersuchten Zustimmungsverfahren zum Einsatz Verdeckter Ermittler beispielsweise beschränkte sich die Mitwirkung der Staatsanwaltschaft und des Ermittlungsrichters mit einer Ausnahme "darauf, das Formular zu unterzeichnen und der von der Polizei beantragten Frist zuzustimmen" (S. 486).
Die zahlenmäßig wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen sind die Telefonüberwachung, der Einsatz von Vertrauenspersonen und von Verdeckten Ermittlern sowie die Erhebung von Verbindungsdaten. Keine Rolle in den untersuchten Verfahren spielten hingegen die Rasterfahndung (§ 98a, b StPO), die Schleppnetzfahndung (§ 163d StPO) sowie die Einrichtung einer Kontrollstelle (§ 111 StPO).
Im Laufe des Verfahrens treten die der organisierten Kriminalität zugeschriebenen Merkmale, soweit sie überhaupt vorgelegen haben, zunehmend in den Hintergrund. "Bei immerhin 40% der untersuchten OK-Komplexe wurden nicht einmal drei Hauptbeschuldigte angeklagt, so dass sich bei ihnen die mit organisierter Kriminalität definitorisch und auch nach allgemeiner Ansicht verbundene Mehrpersonenstruktur schon nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens weitgehend auflöste" (S. 528). Entsprechend gering ist die Bedeutung der Bandendelikte, wegen derer nur 33 von 205 (16,1 %) Hauptbeschuldigten verurteilt wurden (S. 577). Ähnliches gilt für das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit, wobei allerdings teilweise "die Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Begehungsweise als eine Art Auffangtatbestand" diente, "wenn eine Bandenbildung nicht nachzuweisen war" (S. 625). Noch weniger Anwendung fand § 129 StGB, der nur in einem Fall zur Anklage gebracht wurde und auch während des Ermittlungsverfahrens seine Funktion zur Rechtfertigung von Überwachungsmaßnahmen weitgehend eingebüßt zu haben scheint, seit der Straftatenkatalog für die Telefonüberwachung ausgeweitet wurde (S. 571).
Relevanz verlieren mit dem Fortgang des Verfahrens auch die besonderen Ermittlungsmaßnahmen. Schon im Stadium der Anklage stellt das Geständnis des (Mit-)Angeklagten das wichtigste Beweismittel dar, gefolgt von anderen Zeugenaussagen. Die Ergebnisse von Telefonüberwachungen folgen erst an dritter Stelle. Dagegen spielen Verdeckte Ermittler als Beweismittel praktisch keine Rolle. Bis zum Urteil verstärkt sich dieser Trend weiter. In fast 2/3 aller untersuchten Verfahren waren Geständnisse die wesentliche Entscheidungsgrundlage (S. 553).
Soweit mehrere Angeklagte verurteilt werden, kommt es kaum zu einer Differenzierung der verschiedenen Tatbeiträge. Vielmehr hat sich insbesondere in Btm-Verfahren "eine Art Einheitstäterbegriff entwickelt" (S. 630). So "wurden sowohl der bloße Umbau eines Autotanks für einen Transport von Rauschgift, ohne darin jemals Drogen transportiert zu haben, als auch die Übergabe des Erlöses aus Rauschgiftgeschäften jeweils als täterschaftliches Handeltreiben erfasst" (S. 631). Zu einer Differenzierung der Tatbeiträge kommt es erst im Bereich der Strafzumessung.
OK-Verfahren weisen eine relativ lange Hauptverhandlungsdauer auf. Diese scheint durch den Umfang der angeklagten Delikte, die Vielzahl der beteiligten Personen sowie die Besonderheiten der angewandten Ermittlungsmethoden, die zu einer aufwändigen Beweisaufnahme führen können, bedingt. Demgegenüber war in keinem der 19 Verfahren mit mehr als 10 Verhandlungstagen eine Strategie der Verteidigung zu erkennen, das Verfahren zu verschleppen (S. 531). Häufiger als in normalen Strafprozessen scheinen OK-Verfahren ihren Ausgang in einer einvernehmlichen Erledigung zu finden. Dies spiegelt sich u.a. in einer relativ niedrigen Rechtsmittelquote wider (S. 688).

Beurteilung:
Gegenstand dieser mit 760 Textseiten sehr umfangreichen und facettenreichen Arbeit ist bei unterschiedlicher Schwerpunktsetzung das "Generalthema 'organisierte Kriminalität'" (S. 41). Dazu gehören im Wesentlichen drei Aspekte: der Begriff als Konstrukt, die damit in Bezug genommenen Erscheinungen und schließlich der darauf gerichtete Bekämpfungsapparat. Das Hauptaugenmerk der Arbeit liegt, wie bereits der Titel verrät, auf dem letzteren Aspekt, und dabei insbesondere auf der praktischen Anwendung derjenigen Normen, die beginnend mit dem OrgKG von 1992 mit dem erklärten Ziel in das Strafrecht und Strafprozessrecht eingeführt worden sind, die Bekämpfung organisierter Kriminalität zu verbessern.
Um sich das Thema zu erschließen, setzt Kinzig sinnvoller Weise bei der kriminalpolitischen Diskussion an. Er zeichnet sodann nach, wie sich das Konstrukt 'organisierte Kriminalität' auf Rechtssetzung und Rechtsanwendung ausgewirkt hat. Damit knüpft die Untersuchung inhaltlich an Pütters interviewbasierte Analyse der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Organisation der OK-Bekämpfung (Der OK-Komplex, 1998) an und gelangt zu einer ähnlichen Schlussfolgerung, nämlich dass die eigentliche Bedeutung des Begriffs organisierte Kriminalität darin liege, "dass sich unter dieser Überschrift (...) ein neues Ermittlungs- und Strafverfahren entwickelt hat, das in wichtigen Punkten vom traditionellen Strafprozess abweicht und für das die Strafprozessordnung nur unzureichende Regelungen bereithält" (S. 788).
Anders als Pütter wagt Kinzig auch einen Blick auf das empirische Erscheinungsbild organisierter Kriminalität, wenngleich lediglich durch die Brille der Strafverfolgung und nicht auf der Grundlage einer eigenständigen oder an die einschlägige Literatur angelehnten Konzeptualisierung des Gegenstandsbereichs. Daher liegt der Wert der Arbeit hier, jedenfalls aus Sicht einer sozialwissenschaftlich orientierten OK-Forschung, mehr in der Wiedergabe von Rohdaten, insbesondere der in den Lagebildmeldungen enthaltenen polizeilichen Sachverhaltsschilderungen, die Kinzig ausführlich zitiert (S. 393-423). Daneben enthalten auch die der eigentlichen Untersuchung angehängten Interviews mit 10 Straftätern eine Reihe interessanter Detailinformationen.
Insgesamt bietet die Arbeit eine sorgfältige Analyse des OK-Bekämpfungsinstrumentariums und seiner praktischen Anwendung. Die viel beklagte Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit, die bislang nur anhand speziellerer Untersuchungen etwa zur Praxis der Geldwäschebekämpfung und der Telefonüberwachung aufgezeigt worden ist, wird hier in einem umfassenden Rahmen ausgelotet. Allerdings bleibt die Frage offen, ob die in den gerichtlich festgestellten Sachverhalten ausbleibende Reproduktion der mit dem OK-Begriff verknüpften Vorstellungsbilder eher Beleg für eine kriminalpolitische Fehleinschätzung der Lage ist, oder eher den vielfältigen Grenzen strafjustizieller Wahrheitsfindung zugeschrieben werden muss.
Neben der inhaltlichen Auseinandersetzung ist die Arbeit besonders wegen ihrer breiten Datenbasis und der Kombination verschiedener Methoden der Datenerhebung bemerkenswert. Kinzig hatte nicht nur Zugang zu Verfahrensakten, sondern auch zu den Erhebungsrastern für die Lagebilderstellung, was allein schon einen Informationszuwachs gegenüber herkömmlichen Aktenauswertungen bedeutet (vgl. S. 470). Hinzu kommt die Befragung von Straftätern, von denen allerdings nur zwei an den untersuchten OK-Komplexen beteiligt waren. Daneben war es ihm möglich, mehrere Sitzungen im Wege teilnehmender Beobachtung mitzuverfolgen, bei denen zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei ausgehandelt wurde, welche Ermittlungskomplexe der organisierten Kriminalität zuzuordnen seien. Damit wird zusätzlich ein interessanter Einblick in den Prozess der OK-Lagebilderstellung geliefert.

Gesamtbewertung:
Diese Arbeit ist ein weiterer wichtiger Baustein bei der wissenschaftlichen Aufarbeitung der OK-Problematik. Gestützt auf eine der Forschung in ihrer Breite bislang nicht zur Verfügung stehenden Datengrundlage wird ein ernüchterndes Bild von der Anwendungspraxis des rechtlichen Instrumentariums zur Bekämpfung organisierter Kriminalität gezeichnet, das Zweifeln an den dahinter stehenden kriminalpolitischen Gewissheiten neue Nahrung gibt.


Weiterführende Literatur
Albrecht, Hans-Jörg, Claudia Dorsch und Christiane Krüpe, Rechtswirklichkeit und Effizienz der Überwachung der Telekommunikation nach den §§ 100a, 100b StPO und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen: eine rechtstatsächliche Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz, Freiburg i. Br.: edition iuscrim, 2003.
Backes, Otto, und Christoph Gusy, Wer kontrolliert die Telefonüberwachung? Eine empirische Untersuchung zum Richtervorbehalt bei der Telefonüberwachung, Frankfurt am Main: Lang, 2003.
Oswald, Katharina, Die Implementation gesetzlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche in der Bundesrepublik Deutschland, Freiburg i. Br.: edition iuscrim, 1997.
Pütter, Norbert, Der OK-Komplex: Organisierte Kriminalität und ihre Folgen für die Polizei in Deutschland, Münster: Verlag Westfälisches Dampfboot, 1998. (siehe Rezension)
Scherp, Dirk, Die polizeiliche Zusammenarbeit mit V-Personen: Eine Untersuchung von Führungskonzepten und Motivationsstrukturen, Heidelberg: Kriminalistik, 1992.
Weigand, Herbert, und Heinz Büchler, OK-Ermittlungen in Baden-Württemberg, Kriminalistik, 56(11), 2002, 661-668.


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